Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abschlüsse und Vereinbarungen – soweit sie diese Bedingungen abändern-werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

II. Angebote, Erstaufträge, Aufträge

1. Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten unverbindlich und freibleibend.
2. Bei Auftragsannahme bestätigen wir dies durch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Durch diese kommt ein Vertragsverhältnis zustande.
3. In Anrechnung kommen jeweils die zuletzt angebotenen Preise.
4. Bei Erstaufträgen erfolgt die Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

III. Qualitätsmerkmale, Packmittel, Ausführung von Naturstofflieferungen

1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Packmittel und Ausführungen werden von uns eingehalten. Abweichungen zu Ihren Wunschanfertigungen bitten wir umgehend zu prüfen, da sie nachfristig nicht kostenfrei rekonfektioniert werden können.
2. Alle Angaben, betreffend Gewicht, Inhalt, Maße sind innerhalb gesetzlicher Toleranzen zu sehen.
3. Die von uns vertriebenen Naturprodukte können Varietäten in den Farbtönen und Zusammensetzungen aufweisen. Entsprechende Richtwerte sind in den Spezifikationen hinterlegt.
4. Auf Wunsch stellen wir dem Kunden kostenfrei Analysenzertifikate und Begleitdokumente (MSDS) zur Verfügung.
5. Unsere Ware wird in einwandfreiem Zustand unter höchsten Qualitätsstandards in Umverpackung angeliefert. Die endgültige Reinigung und Kontrolle unserer Ware vor der weiteren Verwendung ist von dem Käufer durchzuführen.

IV. Beanstandungen

1. Beanstandungen der von uns gelieferten Waren sind unverzüglich spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen.
2. Bei erheblichen Mängeln oder von uns nachweislich verschuldeten Schäden an der Verpackung während des Transports bei Freihauslieferungen nehmen wir die Ware zurück und leisten frachtfrei Ersatz. Sollte eine eventuelle Nacherfüllung wiederum Mängel aufweisen, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art können gegen uns nicht geltend gemacht werden. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch dann nicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder seitens unseres Erfüllungsgehilfen eingetreten ist oder wenn der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt.
4. Gegenüber unserem Kunden, der Unternehmer ist, haften wir jedoch in jedem Falle nur für den Ersatz eines im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens.

V. Lieferverpflichtungen

1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurück zu treten.
2. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, es sei denn, uns trifft ein Übernahme- oder Vorsorgeverschulden.
3. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
4. Kommt eine Vertragspartei in Bezug auf Annahme oder Lieferung in Verzug, so kann die andere Vertragspartei von ihrem Rücktrittsrecht nur hinsichtlich des Teiles des Kaufvertrages Gebrauch machen, der sich auf noch nicht vereinbarungsgemäß erfolgte und abgenommene Teillieferungen bezieht, sofern sie nicht darlegt, dass sie an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
5. Bei Nichterfüllung des Abschlussauftrages seitens des Käufers sind wir berechtigt, Abnahme und Zahlung oder gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu fordern.
6. Gerät der Käufer nach Abnahme einer oder einzelner Teillieferungen in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Abnahme und Zahlung für bereits angefertigte oder disponierte Ware (gegen Vorkasse) sofort zu fordern, ohne den Endabnahmetermin des Abschlussauftrages abzuwarten und für die eventuell verbleibende Restmenge (die noch nicht hergestellt ist) vom Vertrag zurück zu treten.
7. Unser Kunde ist zur Zahlung bei Lieferung der Ware verpflichtet. Dies gilt auch, wenn vertraglich ein Zahlungsziel vereinbart sein sollte.

VI. Betriebs- und Anlieferungszeiten

1. Die Symaplant ist in der letzten und ersten Woche des Jahres aufgrund von Betriebsferien geschlossen.
2. Anlieferzeiten sind von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 16:00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung.

VII. Abnahmeverpflichtungen

1. Der Käufer ist zur unverzüglichen Annahme der gekauften Ware verpflichtet, sobald diese zur Übernahme bereit steht.
2. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer anzunehmen.
3. Teillieferungen sind in angemessener Menge zulässig.
4. Jede Teillieferung auf Abschlüsse gilt als abzurechnendes Geschäft.

VIII. Transportrisiko

1. Der Versand der Waren erfolgt nach Lieferungsvereinbarung (Frei Haus, ab Werk).

IX. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb des in der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.
2. Rechnungen sind grundsätzlich in Papierform zu übermitteln. Die zusätzliche oder alternative Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Vereinbarung an eine hierzu freigeschaltete Emailadresse möglich.

X. Kreditoren

1. Rechnungen sind grundsätzlich in Papierform zu übermitteln. Die zusätzliche oder alternative Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Vereinbarung an eine hierzu freigeschaltete Emailadresse möglich.
2. Es gelten die Vorgaben des BGB §641 und § 268.

XI. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere auch unserer Saldo Forderung, unser Eigentum.

XII. Erfüllungsort

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten ist Kiel.

XIII. Verjährung

1. Gegen uns gerichtete Ansprüche eines Unternehmens verjähren mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Stand: Mai 2018

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